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Akkreditierungspflicht seit Februar 2011

21.02.2011+ Nach den Bestimmungen des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) müssen alle Labore, die genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung durchführen, seit dem 1. Februar 2011 durch eine hierfür anerkannte Stelle akkreditiert sein (§5 Abs 1 GenDG). Im Rahmen einer Akkreditierung wird ein Anbieter einer externen Überprüfung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DakkS; www.dakks.de) unterzogen, die sowohl eine Kontrolle aller Unterlagen des Qualitätshandbuches als auch eine Inspektion des Labores und aller Arbeitschritte vor Ort umfasst. Damit weist der Anbieter nach, dass die überprüften Produkte, Verfahren, Dienstleistungen oder Systeme den Vorgaben entsprechender Normen, Richtlinien und Gesetze genügen, hier der DIN EN ISO/IEC 17025. Die DGAB sieht hierin einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Qualität in der Abstammungsbegutachtung.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Pressemitteilung der DGAB vom 10.02.2011 und auf der Internentpräsenz der Gendiagnostik-Kommission www.rki.de

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