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Außer-Kraft-Setzung der amtlichen Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten durch die Bundesärztekammer

Der Vorstand der  Deutschen Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung sieht trotz der durch den Vorstand der Bundesärztekammer am 20./21.10.2011 beschlossenen Außer-Kraft-Setzung der Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten (Dtsch Arztebl 2002; 99[10]: A 665–7) keine Veranlassung, von den in dieser Richtlinie sowie in der DGAB-Leitlinie von 2008 Text formulierten wissenschaftlich begründeten Standards für die genetischen Analysen zur Klärung der Abstammung abzuweichen, sofern sie im Einklang mit den Bestimmungen des GenDG stehen (Änderungen im Verfahren ergeben sich vor allem aus den Vorgaben zur Verwendung und Vernichtung von Proben [§13 GenDG] sowie den bereits in einer GEKO-Richtlinie formulierten Anforderungen zu den Inhalten der Aufklärung bei genetischen Untersuchungen zur Klärung der Abstammung vom 01.07.2011). Diese Regelung hat bis zur rechtsverbindlichen Veröffentlichung von noch zu erlassenden Richtlinien der GEKO gemäß §23 Abs. 2b und 4 GenDG Bestand.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Erklärung (PDF) der DGAB vom 15.12.2011

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