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Klare Vorgaben für die Probenentnahme bei Vaterschaftstests

Mit Inkrafttreten des GenDG hat auch die Gendiagnostik-Kommission (GEKO) ihre Arbeit aufgenommen. Die Aufgabe der GEKO ist u. a. die Herausgabe von Richtlinien und Qualitätsstandards für die Abstammungsbegutachtung. Während die seit 2002 gültigen amtlichen Richtlinien von Bundesärztekammer und Robert Koch-Institut zunächst weiter Gültigkeit haben, gibt die GEKO ergänzend Mitteilungen zu wichtigen Themen heraus. Es ist zu erwarten, dass diese Inhalte bei zukünftigen Richtlinien berücksichtigt werden. Konkret hat sich die GEKO am 10.09.2010 zu der Frage geäußert, ob Proben für die Abstammungsbegutachtung durch die Beteiligten selbst entnommen werden können Text und stellt hierzu fest: „Die objektive Feststellung der Identität der Personen und Proben stellt einen unverzichtbaren Bestandteil einer sachgerechten Abstammungsuntersuchung dar.“ Damit kommt nur eine Entnahme durch Sachverständige oder beauftragte Ärzte in Frage. Die DGAB begrüßt diese Regelung ausdrücklich Pressemitteilung, da sie die Zuverlässigkeit der Begutachtung und den Schutz der Persönlichkeitsrechte deutlich verbessert.

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