Akkreditierungspflicht seit Februar 2011

21.02.2011+ Nach den Bestimmungen des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) müssen alle Labore, die genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung durchführen, seit dem 1. Februar 2011 durch eine hierfür anerkannte Stelle akkreditiert sein (§5 Abs 1 GenDG). Im Rahmen einer Akkreditierung wird ein Anbieter einer externen Überprüfung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DakkS; www.dakks.de) unterzogen, die sowohl eine Kontrolle […]