Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat aktuelle Gremienbeschlüsse zur Abstammungsbegutachtung veröffentlicht. Hierbei wird geregelt, dass der Fachtitel der DGAB „Fachabstammungsgutachter/in DGAB“ als Nachweis der Qualifikation anerkannt wird.
Weitere Beschlüsse hinsichtlich der Modalitäten der Probennahme und der Einbeziehung der Kindesmutter in die Untersuchungen wurden gefasst, sind jedoch bis zur endgültigen Abstimmung im Gremium nicht in Kraft.
Diese Beschlüsse gehen auf eine von der DGAB im Sommer 2013 eingerichtete Fachkommission zurück. Einzelheiten finden Sie auf dakks.de.