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Spezielle Regeln der DAkkS in forensischen DNA-Laboratorien

Die Revision 1.3 der Speziellen Regeln zur Umsetzung der DIN EN ISO/IEC 17025 für forensische DNA-Laboratorien ist seit dem 18.03.2016 gültig und unter folgendem Link auf der Homepage der DAkks erhältlich: Spezielle Regeln der DAkkS in forensichen DNA-Laboratorien .

Folgende, besonders hervorgehobene Aspekte für Labore, die Abstammungsuntersuchungen durchführen, sind zu beachten:

  • Die Fragmentlängenbestimmung und Alleltypisierung/zuordnung muss mittels geeigneter und dafür validierter Software erfolgen…“ (Punkt 5.6 Meßtechnische Rückführung)
  • „Eine regelmäßige erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen im Rahmen der externen Qualitätskontrolle ist notwendig und entsprechend zu dokumentieren“ (Punkt 5.9 Sicherung der Qualität von Untersuchungsergebnissen)
  • „Die aktuellen Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission zur Klärung der Abstammung finden uneingeschränkt Anwendung“ (Anhang I Mindestanforderungen zur Qualitätssicherung für die forensische DNA-Analyse bei Abstammungsuntersuchungen nach GenDG)
  • „Der post-PCR-Bereich umfasst PCR-Cycler, rt-PCR-Gerät und Sequencer“ (Anhang I Mindestanforderungen zur Qualitätssicherung für die forensische DNA-Analyse bei Abstammungsuntersuchungen nach GenDG)
  • „Eine Teilnahme an zwei Ringversuchen pro Jahr zur DNA-Typisierung sowie den Biostatistik-Ringversuchen (z.B. DGAB) gemäß GenDG ist obligatorisch“ (Anhang I Mindestanforderungen zur Qualitätssicherung für die forensische DNA-Analyse bei Abstammungsuntersuchungen nach GenDG)

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